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Wahlen 2025 – Informationen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ist es wichtig, ihre betreuten Personen über das Wahlrecht und mögliche Unterstützungsangebote zu informieren.

Wahlrecht für betreute Personen
Seit 2019 besteht das inklusive Wahlrecht, wodurch es keine pauschalen Wahlausschlüsse mehr gibt. Betreute Personen können somit wählen, sofern sie ihren Willen äußern können.

Unterstützung beim Wählen
Betreute Personen haben die Möglichkeit, Unterstützung beim Wahlvorgang in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist, dass die assistierende Person lediglich technische Hilfe leistet und keinen Einfluss auf die Wahlentscheidung nimmt. Das Wahlgeheimnis muss gewahrt bleiben, und die assistierende Person unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.

 
Praktische Hinweise für Betreuerinnen und Betreuer

  • Briefwahl: Informieren Sie Ihre betreuten Personen über die Möglichkeit der Briefwahl und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Beantragung.
  • Barrierefreie Wahllokale: Erkundigen Sie sich, ob das zuständige Wahllokal barrierefrei ist. Falls nicht, kann ein Antrag auf Zuweisung eines barrierefreien Wahlraums gestellt werden.
  • Mobile Wahllokale in Einrichtungen: In Zusammenarbeit mit Gemeinden und Einrichtungen können mobile Wahllokale eingerichtet werden, um Bewohnern von Pflegeheimen die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern.

 
Weiterführende Informationen
Der Podcast "Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge" behandelt in einer aktuellen Folge ausführlich das Thema Wahlen und Wahlrecht – Betreute unterstützen und befähigen. Dort erhalten Sie praxisnahe Tipps und Hinweise:
🎧 Podcast auf Spotify anhören

Zusätzlich bietet das Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer in Baden-Württemberg weiterführende Materialien und Informationen zum Thema Wahlrecht und Unterstützungsmöglichkeiten:
📖 Zum Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer

Bitte unterstützen Sie Ihre betreuten Personen dabei, ihr Wahlrecht wahrzunehmen, und machen Sie sie auf die vorhandenen Hilfsangebote aufmerksam.

 


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