Wir betreuen
Viele Menschen können im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Aber auch eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können
überraschend eine Situation schaffen, in der Betroffene nicht mehr selbstverantwortlich handeln können.
Liegt in diesen Situationen keine Vollmacht vor, entscheidet das Amtsgericht („Betreuungsgericht“), ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist, welchenmUmfang diese haben soll und wer zum Betreuer bestellt wird.
Im Mittelpunkt steht dabei immer der hilfsbedürftige Mensch; seinen Wünschen und Interessen soll der Betreuer „Sprache geben“
Einzelheiten zum Betreuungsrecht finden Sie >>> hier