- Betreuungsverein St. Martin

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Wir bieten laufend Informations- und Fortbildungsveranstaltungen an.


Behandelt werden Fragen des Betreuungsrechts, der Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung und andere aktuelle Themen. Die Veranstaltungen sind öffentlich, der Eintritt ist frei (Ausnahme Vorträge in Zusammearbeit VHS).

Jahresbericht 2020/2021: Zum Download




Programm für 2023 - Teil 1: Zum Download
 
 
 
 




 
 

 
 
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zur Fortbildung im Hofgut Farny Dürren in Kisslegg-am 15.07.2022 - Bericht von Doris Gündel

"Unterstützen vor Vertreten" Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung Was kommt ? Was bleibt ?


Eine sehr gelungene Veranstaltung des Betreuungsvereins St. Martin im Kreis RV e.V. unterstützt von der Bürgerstiftung Landkreis Ravensburg am vergangenen Freitag. Herr Prof. Dr. Scheulen, der es immer wieder schafft vermeidlich trockene Themen lebhaft und gut verständlich zu erklären, konnte als Referent gewonnen werden. Das Hofgut Farny in Kisslegg als idealer Veranstaltungsort, wunderschön im Allgäu gelegen mit großzügigen Räumlichkeiten und ein ausgefeiltes Hygienekonzept ermöglichten es 35 ehrenamtlichen Betreuerrinnen und Betreuern einen hochinteressanten und spannendenFortbildungstag gemeinsam zu erleben.

Was wurde neu geregelt ?

Die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung steht bei der Reform des neuen Betreuungsrechts das ab dem 01.01.2023 in Kraft tritt hierbei im Vordergrund. Das heißt, dass eine ehrenamtliche Betreuung Vorrang vor einer beruflichen hat.

Das Ziel der Reform : Mehr Selbstbestimmung der Betreuten.

In der Umsetzung heißt dies die rechtliche Betreuung soll in erster Linie die Betreuten bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten durch eigenes, selbstbestimmtes Handeln unterstützen. Eine wichtige Änderung zum bestehenden Betreuungsgesetz ist hierbei, dass nur dann für den Betreuten stellvertretend gehandelt werden darf, wenn es zum Schutz der betroffenen Person notwendig ist.

Dabei geht es um den Vorrang der Wünsche der/des Betreuten. Eine weitere wichtige Änderung ist auch, dass es eine Betreuung in allen Angelegenheiten künftig nicht mehr geben wird. Gemäß dem Erforderlichkeitsgrundsatz müssen die Betreuungsgerichte ab dem 01.01.2023 die Aufgabenbereiche ausdrücklich anordnen, d.h. das Gericht prüft für jeden einzelnen Aufgabenbereich ob eine Betreuung dort tatsächlich notwendig ist.

Das Handeln der Betreuerinnen und Betreuer und deren persönliche Eignung wird im reformierten Betreuungsrecht als zentraler Maßstab geregelt. Eine ehrenamtliche Betreuung kann sowohl im familiäre, bzw. Freundes Umfeld, als auch von "ehrenamtlichen Fremdbetreuerinnen und Fremdbetreuer" übernommen werden. Um die Qualität der ehrenamtlichen Betreuung zu sichern ist die Anbindung an einen Betreuungsverein für alle Betreuungen von großer Wichtigkeit. Der Betreuungsverein St. Martin als einer der größten Betreuungsvereine in Baden-Württemberg ist hier ein sehr guter Partner und steht für einen hohen Qualitätsanspruch. Da die Anzahl der Betreuungen stetig zunimmt freut sich der Betreuungsverein St. Martin über Menschen die sich respektvoll, motiviert und gewissenhaft für die Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin und Betreuer engagieren wollen.

Nach abschließenden Worten des 1. Vorsitzenden des Betreuungsvereins St. Martin Herrn Kraus und der Geschäftsführerin Frau Bettinger ging ein sehr informativer, spannender und nicht zuletzt auch humorvoller Fortbildungstag zu Ende.













Ergänzend organisieren wir auch geschlossene Veranstaltungen für Vereine und Organisationen. Bitte sprechen Sie uns dazu an.

 
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